{"id":476,"date":"2021-11-10T10:35:40","date_gmt":"2021-11-10T09:35:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kilchherrbubna.ch\/franz\/?page_id=476"},"modified":"2022-10-17T10:17:05","modified_gmt":"2022-10-17T08:17:05","slug":"pension-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/franz.kilchherrbubna.ch\/?page_id=476","title":{"rendered":"Pension"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Pensionierung<\/h2>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignleft size-full is-resized\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.kilchherrbubna.ch\/franz\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/pension1.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-477\" width=\"612\" height=\"453\" srcset=\"https:\/\/franz.kilchherrbubna.ch\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/pension1.jpg 501w, https:\/\/franz.kilchherrbubna.ch\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/pension1-300x222.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 612px) 100vw, 612px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Vorsorgen statt hart landen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Der flexible Arbeitsmarkt bringt mit sich, dass sich \u00e4ltere Arbeitnehmer vermehrt fr\u00fch pensionieren lassen m\u00fcssen. Das Beispiel von A. l. zeigt, welche \u00dcberraschungen auf einen pl\u00f6tzlich Entlassenen zukommen k\u00f6nnen.<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Von Franz Kilchherr<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wegen Restrukturierungsmassnahmen m\u00fcsse man auf seine Dienste verzichten, teilte der Direktor dem bald 59-j\u00e4hrigen Marketingleiter AL.* mit. Nach f\u00fcnfzehn Jahren im selben Unternehmen hatte der Vater von drei noch in Ausbildung stehenden Kindern noch die Wahl, selber zu k\u00fcndigen oder entlassen zu werden. Er liess sich k\u00fcndigen. Der von der Entlassung \u00fcberraschte A.L. hatte nur eine kurze Bedenkzeit erhalten. Genug jedenfalls, um zu erfahren, dass es einerseits f\u00fcr einen 59-J\u00e4hrigen beinahe unm\u00f6glich ist, eine neue Stelle zu finden, und dass es anderseits weniger Schwierigkeiten gibt, als Entlassener Leistungen der ALV zu beziehen.<br><br><strong>Ein neuer Lebensabschnitt<\/strong><br>AL. sp\u00fcrte, dass unfreiwillig ein neuer Lebensabschnitt begann. Nicht nur verlor er seine gewohnte Arbeit, auch auf einen Teil seines Einkommens mussten er und seine Familie verzichten. Eine Zeit der Ungewissheit begann: Kann er seinen gewohnten Lebensstandard bewahren? Kann er das Einfamilienhaus halten? Kann er f\u00fcr die Kosten seiner in Ausbildung stehenden Kinder aufkommen? Was geschieht mit seinen Pensionskassengeldern? Wie hoch ist das Einkommen aus der ALV?<br><br>Da er nie eine fr\u00fchzeitige Pensionierung in Betracht gezogen hatte, fehlten ihm auch Zusatzversicherungen, die ihm die drohende Einkommensl\u00fccke mit \u00dcberbr\u00fcckungsrenten h\u00e4tten ausf\u00fcllen k\u00f6nnen. Erst als seine Pensionskasse ihn aufforderte, in einer pers\u00f6nlichen Erkl\u00e4rung anzugeben, was mit der Freiz\u00fcgigkeitsleistung geschehen soll, befasste er sich mit seinen angesparten Geldern. Die Adresse einer neuen Pensionskasse konnte er nicht angeben, Barauszahlung kam nicht in Frage, da er nicht die Absicht hatte, eine selbst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit aufzunehmen oder die Schweiz zu verlassen. Es blieb ihm nichts \u00fcbrig, als ein Freiz\u00fcgigkeitskonto oder eine -Police einzurichten.<br><br><strong>Finanzielle Neuorientierung<\/strong><br>Doch beim genauen Pr\u00fcfen des Versicherungsvertrags der Pensionskasse stiess er auf einen Passus, in dem \u0164Leistungen bei unverschuldeter Entlassung\u0165 beschrieben werden: \u0164Wird eine versicherte Person nach Vollendung des 50. Altersjahres und vor Vollendung des 60. Altersjahres unverschuldet entlassen und findet sie trotz nachgewiesenen Bem\u00fchungen keine zumutbare Arbeit, kann sie anstelle einer Freiz\u00fcgigkeitsleistung Anspruch auf eine Rente erheben, falls das Dienstverh\u00e4ltnis ununterbrochen drei Jahre gedauert hat.<br>Die Rente, so die Versicherung, werde mit dem Umwandlungssatz f\u00fcr das 60. Altersjahr berechnet. Zudem sei der ehemalige Arbeitgeber verpflichtet, die Pensionskassen-Beitr\u00e4ge weiter zu bezahlen, seine eigenen Beitr\u00e4ge w\u00fcrde die PK selber \u00fcber- nehmen. Diese Tatsachen bewogen L., die Rente zu beantragen, denn so wuchs sein Sparguthaben weiter und mit ihm die H\u00f6he seiner Rente. Da auch ein \u00dcberbr\u00fcckungszuschuss durch die Pensionskasse bis zum 60. Lebensjahr ausgerichtet wird und er f\u00fcr seine in der Ausbildung stehenden Kinder eine \u0164Alterskinderrente\u00bb erhalten wird, sah die unmittelbare finanzielle Zukunft pl\u00f6tzlich weniger d\u00fcster aus. Die so berechnete Rente -Grundrente plus \u00dcberbr\u00fcckungszuschlag plus drei Kinderrenten -war sogar um einiges h\u00f6her als der Betrag, den er von der ALV zugute hatte.<br><br><strong>Rente und Arbeitslosengeld?<\/strong><br>Doch daraus ergaben sich neue Fragen: Bewirkt die Rente eine K\u00fcrzung des ALV-Geldes oder f\u00e4llt sie m\u00f6glicherweise ganz weg? Ein Passus im Versicherungsvertrag mit der Pensionskasse besagt: \u0164Die Leistungen der ALV, auf welche die versicherte Person Anspruch hat, gehen den Leistungen der Pensionskasse vor.\u0165 Dies bedeutet, dass AL. die Leistungen der ALV beziehen kann und dazu noch die Differenz zu den Leistungen der Pensionskasse. Er hat sich jedoch weiter um Arbeit zu bem\u00fchen, damit er in den Genuss der Leistungen der ALV und damit auch der Pensionskasse kommen kann.<br>AL. kann seiner Fr\u00fchpensionierung zuversichtlicher entgegensehen. Dank den \u0164Alterskinderrenten\u0165 , die gem\u00e4ss BVG 20% der Altersrente ausmachen, ist das \u00dcberleben bis zu seinem AHV-Alter einigermassen gesichert. Eins m\u00f6chte A.L. allen Arbeitnehmern ans Herz legen: \u00abDa in den letzten f\u00fcnf Jahren im Arbeitsprozess sich 20 bis 30% des PK-Guthabens bilden, ist es wichtig, sich schon fr\u00fchzeitig \u00fcber eine eventuelle Fr\u00fchpensionierung Gedanken zu machen. Schon mit vierzig, sp\u00e4testens mit f\u00fcnfzig Jahren sollte man beginnen, sich ein Sparkapital anzulegen, damit eventuell  entstehende Einkommensl\u00fccken aufgefangen werden k\u00f6nnen.\u00bb A. L. betont nochmals, dass es ihm nur dank den \u00abAlterskinderrenten\u00bb m\u00f6glich sei, ohne gravierende Einbusse an Lebensqualit\u00e4t \u00fcber die Runden zu kommen.<br><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-css-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wissenwertes zur Fr\u00fchpensionierung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Beispiel Fr\u00fchpensionierung ohne Vorbezug von PK- und AHV-Leistungen<\/strong><br>Ein Arbeitnehmermit einem Jahreslohn von Fr. 80000.&#8211; erh\u00e4lt bei einer normalen Pensionierung folgende Renten:<br>. Jahreslohn: Fr. 80000.&#8211;<br>. BVG-Rente ab Alter 65 (Annahme 70% Einkommen): Fr. 56000.&#8211;<br>. AHV-Rente an Alter 65 (Annahme Maximalrente): Fr. 24720.&#8211;<br><br>Bei einer Fr\u00fchpensionierung muss der Fr\u00fchpensionierte j\u00e4hrlich folgende Beitr\u00e4ge an die Vorsorgeeinrichtungen bezahlen, damit die Renten nicht gek\u00fcrzt werden:<br>. BVG (Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteil): Fr. 12000.&#8211;<br>. AHV (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil): Fr. 10000.&#8211;<br>(Der Fr\u00fchpensionierte verzichtet zudem auf einen Jahreslohn von Fr. 80000.&#8211;!).<br><br><strong>Lebenslange K\u00fcrzungen des Altersleistungen bei vorzeitigem Bezug<\/strong><br>. Wer PK-Gelder vorbezieht, muss in jedem Fall eine K\u00fcrzung der Altersleistung in Kauf nehmen. Je nach PK wird die Rente f\u00fcr jedes Vorruhestandjahr um vier bis vierzehn Prozent gek\u00fcrzt.<br>Wer die Leistungen der AHV vor dem ordentlichen AHV-Alter bezieht, muss f\u00fcr jedes Vorbezugsjahr eine Rentenk\u00fcrzung von 6,8 Prozent in Kauf nehmen (f\u00fcr Frauen gilt eine Sonderregelung).<br><br><strong>Vorzeitige Pensionierung und Arbeitslosengeld<\/strong><br>Das Eidgen\u00f6ssische Versicherungsgericht h\u00e4lt in einem Entscheid vom 25. September 2000 fest, dass vor der Pensionierung geleistete Beitragszeiten nur dann angerechnet werden k\u00f6nnen, wenn die betroffene Person zwar weiter arbeiten m\u00f6chte, aufgrund des Vorsorgereglementes ihrer PK zum vorzeitigen Ausscheiden gezwungen ist. In die gleiche Kategorie fallen auch Arbeitnehmer, denen aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden gek\u00fcndigt wurde und die deshalb fr\u00fch pensioniert werden.<br><br><strong>Kapital oder Rente?<\/strong><br>Bei einer Fr\u00fchpensionierung ist neben einer Rente je nachdem auch eine Kapitalauszahlung m\u00f6glich. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Wenn das Alterskapital ins Verm\u00f6gen fliesst, bleibt es der Familie, bedingt aber eine intensive Bewirtschaftung des Geldes. Die Auszahlung einer Rente ist wesentlich einfacher und sicherer; sie ist von den PK lebensl\u00e4nglich garantiert, meist wird auch die Teuerung ausgeglichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pensionierung Vorsorgen statt hart landen Der flexible Arbeitsmarkt bringt mit sich, dass sich \u00e4ltere Arbeitnehmer vermehrt fr\u00fch pensionieren lassen m\u00fcssen. Das Beispiel von A. l. zeigt, welche \u00dcberraschungen auf einen pl\u00f6tzlich Entlassenen zukommen k\u00f6nnen. 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